ViKo

Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die folgenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des von der Schule bzw. weiteren Einrichtungen im Ressortbereich des StMUK bereitgestellten digitalen Videokonferenzdienstes ByCS-ViKo (im Folgenden auch „ViKo“). Sie gelten für sämtliche Nutzungsberechtigten und Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Sinne der Ziff. 3, soweit ihre Anwendung nicht auf bestimmte Gruppen beschränkt ist.
 

2. Nutzungszwecke und -szenarien des ByCS-ViKo

  1. ViKo darf an der Schule bzw. Einrichtung nur im Rahmen der und für die jeweils tatsächlich freigegebenen Nutzungszwecke bzw. -szenarien verwendet werden. Die jeweils tatsächlich freigegebenen Nutzungszwecke bzw. -szenarien an der Schule müssen den Rahmen gemäß Abschnitt 7 Ziff. 1 der Anlage 2 zu § 46 BaySchO  einhalten. Bei den übrigen Einrichtungen ergibt sich dieser Rahmen aus den Aufgaben der Einrichtung.
  2. Eine Nutzung für private Zwecke ist nicht zulässig.
  3. Außerdem ist jede Nutzung untersagt, die geeignet ist, die berechtigen Interessen der Schule bzw. der Einrichtung zu beeinträchtigen (z. B. Schädigung des öffentlichen Ansehens der Schule; Schädigung der Sicherheit der IT-Ausstattung der Schule).

3. Nutzungsberechtigte und Teilnehmerinnen und Teilnehmer

ViKo steht dem Personal an bayerischen Schulen und den Beschäftigten an Fortbildungseinrichtungen und weiteren Einrichtungen im Ressortbereich des StMUK als Nutzerinnen und Nutzern mit einem Nutzerkonto zur Verfügung (im Folgenden: „Nutzungsberechtigte“). Schülerinnen und Schüler und Gastnutzerinnen und Gastnutzer sind zur Teilnahme an Videokonferenzen berechtigt, wenn sie von Nutzungsberechtigten zu diesem Zweck einen Einladungslink erhalten haben (im Folgenden: „Teilnehmerinnen und Teilnehmer“). Ausschließlich Nutzungsberechtigte können Videokonferenzen terminieren und anlegen und Teilnehmerinnen und Teilnehmern über einen (ggf. personalisierten) Link Zugang zu den Videokonferenzen gewähren. 

4. Zentrales Identitäts- und Zugriffsmanagement der BayernCloud Schule (ByCS-Administration)

ViKo ist an das zentrale Identitäts- und Zugriffsmanagement der BayernCloud Schule (ByCS-Administration) angeschlossen. Alle Nutzungsberechtigten erhalten von der jeweiligen Schule bzw. Einrichtung personalisierte Zugangsdaten. Je nach Zugangsberechtigung haben diese ggf. für weitere von der jeweiligen Schule bzw. Einrichtung genutzte und an die ByCS-Administration angebundene Anwendungen der BayernCloud Schule Gültigkeit.
Es gelten daher diesbezüglich die für die ByCS-Administration geltenden Nutzungsbedingungen. Diese sind den Nutzungsbedingungen des Dashboards des Web-Portals der BayernCloud Schule der jeweiligen Schule bzw. Einrichtung zu entnehmen.
 

5. Verantwortung und administrative Aufgaben der Nutzungsberechtigten

Die Verwaltung der Zugänge für Nutzungsberechtigte erfolgt durch die jeweilige Schule bzw. Einrichtung, die für den Einsatz von ViKo datenschutzrechtlich verantwortlich ist.

1. Schulleitung

Die Schulleitung

  • ernennt zuständige Administratorinnen bzw. Administratoren der Schule, die die Einrichtung und Pflege der Nutzerkonten vor Ort übernehmen,
  • stellt sicher, dass für eine freiwillige Nutzung vorab die erforderlichen Einwilligungen eingeholt werden (siehe auch Ziff. 6),
  • stellt sicher, dass ViKo nur für Nutzungszwecke bzw. -szenarien gemäß Ziff. 2 verwendet wird,
  • informiert die Betroffenen, insbesondere die Nutzungsberechtigten, Teilnehmerinnen und Teilnehmer und deren Erziehungsberechtigten über das Kommunikationswerkzeug ViKo und dessen Nutzungsbedingungen und trägt Sorge für deren Einhaltung. 

2. Nutzungsberechtigte an der Schule bzw. der weiteren Einrichtungen

Die Nutzungsberechtigten

  • stellen im Rahmen ihrer schulischen Aufgaben Links zu den Videokonferenzen zur Verfügung und sorgen dafür, dass die Adressaten zum gegebenen Zeitpunkt der Konferenz beitreten können,
  • sollen diesen Link mit einem Hinweis oder Link auf die Datenschutzhinweise der Schule versehen,
  • achten darauf, dass nur berechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu den Videokonferenzen eingeladen werden und auch nur diesen Zugang zu den bereitgestellten Videokonferenzen gewährt wird,
  • schreiten gegen Verstöße gegen diese Nutzungsordnung, insbesondere gegen die Verletzung von Rechten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder Dritten (z. B. durch unbefugte Aufnahmen, Teilnahme Unbefugter etc.) unverzüglich ein,
  • stellen sicher, dass Moderatorenlinks nicht unzulässig verwendet werden,
  • sorgen entsprechend Ihrer Befugnisse für einen geregelten Ablauf, insbesondere des Distanzunterrichts,
  • führen den Download der Anwesenheitsliste nur durch, wenn dieser zur Feststellung der Anwesenheit erforderlich ist (z.B. Dokumentation der Anwesenheit bei Lehrerkonferenzen oder verpflichtende Großveranstaltung außerhalb des regulären Unterrichtes). Bei Wegfall der Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Anwesenheitsliste ist diese unverzüglich zu vernichten. Weitere Aufbewahrungspflichten (z.B. § 4 Abs. 4 Satz 3 BaySchO) bleiben unberührt.
Diese Regelungen gelten entsprechend für Nutzungsberechtigte an weiteren Einrichtungen.

3. Leitung weiterer Einrichtungen im Ressortbereich des StMUK

Die Leitung weiterer Einrichtungen im Ressortbereich des StMUK

  • ernennt Administratoren, die die Einrichtung und Pflege der Nutzerkonten vor Ort übernehmen und
  • informiert die Beschäftigten der Einrichtung über das Kommunikationswerkzeug ViKo und dessen Nutzungsbedingungen und trägt Sorge für deren Einhaltung. 

6. Teilnahme an Videokonferenzen für Schülerinnen und Schüler

Für die Nutzungszwecke, für die nach der Entscheidung der jeweiligen Schule im Rahmen von Abschnitt 7 Ziff. 1 der Anlage 2 zu § 46 BaySchO die Nutzung von ByCS-ViKo verpflichtend ist, ist eine Einwilligung nicht erforderlich. Erfolgt die Nutzung freiwillig, sind die erforderlichen Einwilligungen einzuholen (siehe auch: https://www.bycs.de/hilfe-und-tutorials/fuer-schulleitungen/einwilligungen/index.html).
Die Einladung zu Videokonferenzen erfolgt per Link durch die Nutzungsberechtigten an die Schülerinnen und Schüler als Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Weitergabe der Einladungslinks ist nicht zulässig. 

7. Teilnahme an Videokonferenzen für Gastnutzerinnen und Gastnutzer als Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die Einladung zu Videokonferenzen erfolgt durch die Nutzungsberechtigten per Link an die Gastnutzerinnen und Gastnutzer als Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Weitergabe der Einladungslinks ist nicht zulässig.

8. Nutzung mit privaten Endgeräten

Die Nutzung von ViKo ist über den Internetbrowser des Nutzer-Geräts möglich. Beim Einsatz mobiler (privater) Endgeräte müssen diese vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt sein (z. B. Passwortschutz, Fingerabdruck, o. ä.). Der Einsatz privater Endgeräte kann von der Schule zugelassen werden. 

9. Datenschutz und Datensicherheit

  1. Das Gebot der Datenminimierung ist zu beachten: Bei der Nutzung sollen so wenig personenbezogene Daten wie möglich verarbeitet werden. So ist z. B. zu beachten, dass im Rahmen der besonderen Situation einer Videokonferenz insbesondere Kommunikation über nicht erforderliche Schülerdaten (z. B. Daten zur Abwesenheit vom Unterricht, Adresse und Telefonnummern) beim Einsatz von ViKo zu vermeiden sind.
  2. Die Aufzeichnung einer Bild-, Ton- oder Videoübertragung, z. B. durch eine Software oder das Abfotografieren des Bildschirms, ist nicht zulässig.
  3. Jeder Nutzungsberechtigte und jede/er Teilnehmerin und Teilnehmer hat zur Wahrung eigener oder fremder Persönlichkeitsrechte das Recht und die Möglichkeit, seine Kamerafreigabe zu beenden. Eine Verpflichtung zur Freigabe des eigenen Bildes besteht nicht, soweit sich eine solche nicht aus gesetzlichen Regelungen ergibt (z.B. Art. 56 Abs. 4 Satz 4 BayEUG). Gleichwohl ist unter dieser Prämisse jeder Nutzungsberechtigte und jede/er Teilnehmerin und Teilnehmer gehalten, seinen persönlichen schulischen und dienstlichen Mitwirkungspflichten nachzukommen.
  4. Eine Verpflichtung zur Nutzung der Tonübertragung besteht, soweit sie zur sachgerechten Erfüllung der jeweiligen Mitwirkungspflichten erforderlich ist und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen oder Dritter entgegenstehen.
  5. Alle Nutzungsberechtigte und Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben darauf zu achten, dass Nichtberechtigte, z. B. Haushaltsangehörige, den Bildschirm und darauf abgebildete Kommunikationen nicht einsehen und mithören können.
  6. Sensible Daten gem. Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische und biometrische Daten) dürfen grundsätzlich nicht verarbeitet werden.
    Eine Verarbeitung solcher Daten steht unter dem Vorbehalt, dass diese durch Bekanntmachung des StMUK zugelassen wird, die die jeweiligen Anforderungen an die Datensicherheit festlegt (vgl. Ziffer 3.4 Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO).
  7. Bei der Nutzung von ViKo sind das Mithören und die Einsichtnahme durch Unbefugte zu vermeiden. Die Nutzung der Videokonferenzfunktionen an öffentlichen Orten, insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, ist untersagt.
  8. Die Zugangsdaten dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Wer vermutet, dass sein Passwort anderen Personen bekannt geworden ist, ist verpflichtet, dieses unverzüglich zu ändern. Die Verwendung eines fremden Nutzerkontos ist grundsätzlich unzulässig.
    Ferner ist es nicht gestattet, die Zugangsdaten in Anwendungen zu speichern oder ungesichert auf Servern von Drittanbietern zu hinterlegen.
  9. Nach Beendigung der Nutzung haben sich die Nutzungsberechtigten bei ViKo auszuloggen; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben den Raum zu verlassen.
  10. Eine Verwendung des schulischen Nutzerkontos zur Authentifizierung an anderen Online-Diensten ist nicht zulässig, außer es ist ein von der Schule zugelassener Dienst.

10. Verbotene Nutzungen

  1. Alle Nutzungsberechtigte und Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, bei der Nutzung von ViKo geltendes Recht einzuhalten, insbesondere das Strafrecht, Jugendschutzrecht, Urheberrecht und Datenschutzrecht. Außerdem ist jede Nutzung untersagt, die geeignet ist, die berechtigen Interessen der Schule bzw. der Dienststelle zu beeinträchtigen (z. B. Schädigung des öffentlichen Ansehens der Schule; Schädigung der Sicherheit der IT-Ausstattung der Schule).
  2. Es ist verboten, pornographische, gewaltdarstellende oder -verherrlichende, rassistische, menschenverachtende oder denunzierende Inhalte über ViKo abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten. Über ViKo bereitgestellte Inhalte dürfen nicht unbefugt in sozialen Netzwerken verbreitet werden.
  3. Es ist verboten, urheberrechtlich geschütztes Material (Filme, Videos, Musik, etc.) unberechtigt in den Konferenzraum zu streamen.
  4. Die Nutzung als Live Event Streaming/Broadcast System (= Ein Video- und Audiosignal an viele Zuhörer) ist unzulässig. Davon ausgenommen sind dienstliche Inhalte, wie z. B. schulischen Unterrichts, von Lehrerfortbildungen oder Konferenzen und Informationsveranstaltungen im Rahmen der dienstlichen Verpflichtung für bis zu 2000 hörende Teilnehmerinnen und Teilnehmer. 

11. Missbrauchskontrolle, Protokollierung (gilt für Nutzungsberechtigte an der Schule)

Zur Kontrolle der Einhaltung der Nutzung zu dienstlichen Zwecken sowie der übrigen Regelungen durch die Nutzungsberechtigten an der Schule können unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips sowie der personalvertretungs- und datenschutzrechtlichen Vorschriften und Vereinbarungen Missbrauchskontrollen (Stichproben- und Verdachtskontrollen) durchgeführt werden. Näheres wird in der Dienstvereinbarung geregelt. 

12. Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen

Im Falle eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen behält sich die Schulleitung das Recht vor, den Zugang eines Nutzungsberechtigten zu ViKo zu sperren. Weitere z. B. strafrechtliche, disziplinarrechtliche oder schulrechtliche Maßnahmen gegenüber Nutzungsberechtigten bleiben hiervon unberührt. Dies gilt entsprechend gegenüber Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

13. Beendigung der Bereitstellung und Löschung der Nutzerkonten von Nutzungsberechtigten

Mit Ende der Bereitstellung des Angebots von ViKo (z. B. bei Wechsel auf ein anderes Angebot für Videokonferenzen) werden alle Daten inklusive der Nutzerkonten bei ViKo spätestens nach Ende der gesetzlichen Fristen gelöscht.
Tritt ein Nutzungsberechtigter während der Dauer des Angebots von ViKo aus einer angemeldeten Schule aus (beispielsweise durch Schulwechsel) und wird daher vom Administrator das Nutzerkonto dieser Person entfernt, wird dieses nach 30 Tagen unwiderruflich gelöscht. Daneben besteht die Möglichkeit, Nutzerkonten unverzüglich zu löschen. 

14. Schlussbestimmung

Diese Nutzungsbedingungen gelten im Rahmen der freiwilligen Nutzung auf Grundlage der jeweiligen Zustimmung, im Übrigen auf Grund der jeweiligen Dienst- und Verhaltenspflichten.