Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Internetauftritte des Web-Portals, bestehend aus der freizugänglichen ByCS-Website bycs.de und dem internen Bereich, dem ByCS-Dashboard portal.bycs.de/.
Für eine möglichst barrierearme Verwendung bieten wir Ihnen aktuell folgende Unterstützungen:
- Kontraste erhöhen/verringern
Mit dieser Funktion können Sie die Kontraste der Inhalte erhöhen und verringern, um eine bessere Lesbarkeit und Erkennbarkeit sicherzustellen. - Schriftgröße anpassen
Mit dieser Funktion können Sie die Schriftgröße vergrößern bzw. verkleinern. Mit der Tastenkombination STRG + 0 setzen Sie die individuellen Einstellungen auf die Standardgröße zurück.
- Informationen in Leichter Sprache
Es gibt einen Link auf eine Seite des Auftritts, in der Informationen in Leichter Sprache abrufbar sind. - Gebärdensprache
Es gibt einen Link auf eine Seite des Auftritts, in der Informationen in Gebärdensprache abrufbar sind. - Screenreader
Inhalte können von einem Screenreader (Bildsschirmvorleser) vorgelesen oder als Audiodatei herunterladen werden. - Untertitelung
Alle Videos verfügen über einen Untertitel.
- Nicht alle Links haben eine aussagekräftige interne Beschriftung.
- Nicht alle Bedienelemente haben die passende Rolle bzw. einen dazu gehörigen Wert – das führt zu falschen Bezeichnungen durch den Screenreader.
- Die Anzahl der Suchergebnisse wird vom Screenreader nicht als Statusmeldung vorgelesen.
- Bei fehlerhaftem Ausfüllen von Suche-Feldern werden Korrekturvorschläge in der Nähe des betroffenen Elements generiert. Diese werden dem Screenreader-Nutzer beim Erreichen des jeweiligen Feldes nicht mit ausgegeben.
- Nicht alle Links sind mit der Tastatur zugänglich.
- Animationen lassen sich nicht anhalten/dauerhaft unterbrechen.
- Die Bedienelemente zur Aktivierung der Untertitelung und Audiodeskription werden nach zu kurzer Zeit wieder ausgeblendet.
- Die Veränderung der Textabstände führt zu Überschneidungen von Texten.
- Benutzerdefinierte Browser-Einstellungen führen auch bei Standardschriftgrößen zu Überlappungen von Texten.
- Die Verschachtelung von Überschriften ist im Bereich der Einstellungen nicht korrekt – es finden sich H2-Überschriften unterhalb von H4-Elementen.
- Konfiguriert man im Dashboard die Darstellung der Anwendungen als Liste, so werden die zugehörigen Überschriften mit einem Screenreader nicht mehr vorgelesen.
- Es gibt im Dashboard deaktivierte Bedienelemente, die trotzdem mit der Tastatur anspringbar sind.
- Die Schieberegler im Dashboard unter „Einstellungen“ lassen sich nicht mit Tastatur bedienen.
- Die mit einem „i“ gekennzeichneten Bedienelemente, die eine Zusatzinformation zum jeweils fokussierten Unterpunkt beinhalten, sind nicht mit der Tastatur bedienbar.
- Mit Klick im Dashboard auf den Footer-Link zur Barrierefreiheitserklärung öffnet sich ein neues modales Fenster – der Fokus verbleibt aber im Fenster, das dadurch in den Hintergrund tritt. Der Fokus wird nicht zuoberst im neuen Fenster platziert.
- Der Tastaturfokus ist nicht überall durchgängig über einen hinreichenden Kontrast eindeutig identifizierbar.
- Die Statusmeldungen können vom Screenreader nicht vorgelesen werden.
- Nicht alle Bedienelemente haben die passende Rolle bzw. einen dazu gehörigen Wert – das führt zu falschen Bezeichnungen durch den Screenreader.
Die vielfältigen Anwendungen von ByCS sind eng miteinander verknüpft und können mit nur einer Anmeldung erreicht werden. Ein Wechsel zwischen den Anwendungen erfolgt ohne erneute Eingabe von Zugangsdaten. Dieser Bedienkomfort führt jedoch dazu, dass sich die unterschiedlichen ByCS-Anwendungen nicht immer klar voneinander abgrenzen lassen.
Daher möchten wir Sie auch auf Inhalte hinweisen, die zwar scheinbar Teil der Web-Portal-Komponenten sind, jedoch technisch und rechtlich anderen Anwendungen zuzuordnen sind:
- Login-Screen: Einige Schaltflächen verfügen über keinen zugewiesenen Namen.
- Profil: Es gibt Links und Bedienelemente, die ausschließlich durch ihre Farbgebung unterscheidbar sind. Außerdem wird an einigen Stellen der geforderte Mindestkontrast nur im Kontrastmodus erreicht.
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § BayDIV zu stellen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Diese Erklärung wurde am 23.02.2024 erstellt und zuletzt am 21.02.2024 überprüft.
Die Internetseite wurde vom Kompetenzzentrum Digitale Teilhabe für Alle der Stiftung Pfennigparade geprüft.
Die Stiftung Pfennigparade prüft entsprechend der grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102. Anwendung finden die relevanten Prüfpunkte der EU-Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen nach harmonisiertem europäischen Standard der EN 301 549, Version 3.2.1. Tabelle A.1: Websites.
Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.
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In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Einsatz- und Unterstützungsmöglichkeiten Ihnen der integrierte Screenreader bietet. Neben der Vorlesefunktion können Sie sich Texte in 16 verschiedene Sprachen übersetzen lassen, Begriffe in einem Wörterbuch nachschlagen oder Texte als Audiodatei herunterladen.
Sie benötigen weitere Hilfe?
Persönlicher ByCS-Support
- E-Mail: support@bycs.de
- Telefon-Hotline: 089 95 44 55 44
Montag - Freitag 6:00 Uhr - 22:00 Uhr, Samstag 10:00 Uhr - 18:00 Uhr