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  • Messenger

    Nutzung auf privaten Endgeräten

    Sie möchten den Messenger auf Ihrem privaten Endgerät benutzen. Hier erfahren Sie, was dabei zu beachten ist. 

    Private Endgeräte von Lehrkräften

    Gemäß Anlage 5 zur Datenschutzgeschäftsordnung dürfen Lehrkräfte ein privates Endgerät für schulische Zwecke verwenden, wenn kein geeignetes dienstliches Endgerät zur Verfügung steht. Ob dies der Fall ist, entscheidet die Schulleitung. Sofern die Lehrkraft das private Endgerät verwenden darf, muss sie das Endgerät gemäß den festgelegten Sicherheitsstandards absichern. Die Lehrkraft muss die Einhaltung der Sicherheitsstandards in der Erklärung bestätigen. Die Benennung von Einzelgeräten in der Erklärung entfällt, da die Liste der tatsächlich verwendeten Geräte im Admin-Portal aktualisiert wird. Weitere Informationen finden Sie hier:

     

     

    Private Endgeräte von Schülerinnen und Schülern

    Beim Gebrauch des Messengers durch Schülerinnen und Schülern handelt es sich nicht um eine dienstliche Nutzung. Deshalb dürfen diese auch ohne Anzeige ihre privaten Endgeräte verwenden.

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