ViKo
Beschlüsse in schulischen Gremien mit ByCS-ViKo durchführen
Sie sind Schulleiterin bzw. Schulleiter und wollen das Abstimmungstool der ByCS-ViKo z. B. zur Beschlussfassung innerhalb einer Lehrerkonferenz einsetzen. Wir informieren Sie darüber, was dabei zu beachten ist.
Zur Durchführung von Beschlüssen gemäß §18a BaySchO mit der Abstimmungsfunktion der ByCS-ViKo müssen folgende Schritte beachtet werden:
- Abstimmungen müssen in der ByCS-ViKo so eingestellt sein, dass diese mit Namensnennung durchgeführt werden.
- Alle stimmberechtigten Mitglieder sind zur Stimmabgabe verpflichtet. Als Antwortmöglichkeit sollte deshalb individuell ausgewählt und den stimmberechtigten Mitgliedern der Lehrerkonferenz genau die entsprechenden Auswahlmöglichkeiten geben werden, z. B. Antworten Ja und Nein oder bei einer Gremienwahl die Personen, die zur Auswahl stehen.
- Bei Beschlüssen zu Ordnungsmaßnahmen können die nach Art. 88 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BayEUG eingeschalteten Mitglieder sich auch der Stimmabgabe enthalten. In diesem Fall kann auch die Antwortmöglichkeit ja/nein ausgewählt werden. Diese enthält auch die Option zur Enthaltung.
- Das Abstimmungsergebnis muss den Mitgliedern der Lehrerkonferenz mit allen verfügbaren Informationen präsentiert werden.