Messenger
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)
Sie möchten sich darüber informieren, welche rechtliche Grundlage bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im ByCS-Messenger gilt. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu diesem Thema.
Handlungsempfehlungen
Das Verarbeiten sensibler Daten nach Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische und biometrische Daten) oder auch Noten über den Messenger ist grundsätzlich zulässig; dies setzt voraus, dass die Vorgaben der KMBek vom 25.03.2024 erfüllt sind (vgl. Dienstliche Verwendung digitaler Kommunikations- und Kollaborationswerkzeuge sowie Nutzungsbedingungen, Ziff. 9).Insbesondere in diesem Fall ist (wie grundsätzlich stets) zu beachten, dass die Daten baldmöglichst, d. h. sobald der Zweck für die Verarbeitung nicht mehr gegeben ist, wieder gelöscht werden müssen (vgl. Nutzungsbedingungen, Ziff. 6).
Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, für den Austausch sensibler Daten separate private Räume mit eigenem Raumnamen anzulegen und schützenswerte Informationen nicht in bereits bestehenden Einzel- oder Gruppenchats zu verschicken. So können Sie die entsprechenden Räume ganz einfach löschen, sobald die Thematik (z. B. Krankmeldungen, ärztliche Diagnosen, Noten oder andere Rückmeldungen zum Leistungsstand) beendet ist.
Auf diese Weise können Sie auch schnell beurteilen, ob – im Rahmen eines Auskunftsanspruches einer Schülerin oder eines Schülers gemäß Art. 15 DSGVO – Angaben von Ihnen zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu machen sind.
Außerdem lassen sich einzelne Räume, in denen sensible Daten ausgetauscht werden, zusätzlich mit einer Raum-PIN sichern.
Um eine Abgrenzung zu Ihren anderen Räumen (z. B. Klassenchat, Lehrerzimmer, Planungsgruppe Schulfest) zu gewährleisten, ist es zudem sinnvoll, einen eigenen privaten Subspace zu erstellen. Sie haben dann die Möglichkeit, entweder Räume zum Austausch schützenswerter Informationen direkt in diesem Subspace hinzuzufügen oder auch bestehende Räume dorthin zu verschieben. So haben Sie immer alle Räume, die eine strenge Einhaltung der Löschfristen erfordern, im Blick.
Auf diese Weise können Sie auch schnell beurteilen, ob – im Rahmen eines Auskunftsanspruches einer Schülerin oder eines Schülers gemäß Art. 15 DSGVO – Angaben von Ihnen zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu machen sind.
Außerdem lassen sich einzelne Räume, in denen sensible Daten ausgetauscht werden, zusätzlich mit einer Raum-PIN sichern.
Um eine Abgrenzung zu Ihren anderen Räumen (z. B. Klassenchat, Lehrerzimmer, Planungsgruppe Schulfest) zu gewährleisten, ist es zudem sinnvoll, einen eigenen privaten Subspace zu erstellen. Sie haben dann die Möglichkeit, entweder Räume zum Austausch schützenswerter Informationen direkt in diesem Subspace hinzuzufügen oder auch bestehende Räume dorthin zu verschieben. So haben Sie immer alle Räume, die eine strenge Einhaltung der Löschfristen erfordern, im Blick.
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