Dienst-E-Mail
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Hier finden Sie die FAQ zu Dienst-E-Mail!
Nein, die dienstlichen E-Mail-Postfächer sind ein optionales Angebot der ByCS. Die ByCS-Angebote können einzeln in der Anwendungsverwaltung aktiviert werden. Schulleitungen erreichen die Anwendungsverwaltung über das Dashboard oder direkt über die URL.
Zur Anwendungsverwaltung
Zur Anmeldung an das Dashboard
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Leider kann von privaten und kommunalen Schulen aus lizenzrechtlichen Gründen das Dienst-E-Mail-Angebot nicht genutzt werden.
Die Dienst-E-Mail ist ein optionales Angebot des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Die Aktivierung ist zeitlich nicht begrenzt.
Die Schulleitung zeichnet und aktiviert in der Anwendungsverwaltung das Angebot Dienst-E-Mail. Nach Freischaltung der Schule aktiviert die ByCS-Administration der Schule die Option zur Nutzung des Dienstlichen E-Mail-Postfachs bei den betreffenden Nutzer-Accounts. Nach einem automatischen Synchronisationsprozess (11:00 Uhr, 16:00 Uhr und 21:00 Uhr) steht allen berechtigten Personen das zugewiesene Dienst-E-Mail-Postfach zur Verfügung.
Zur Anwendungsverwaltung
Zum Tutorial "Dienstliche E-Mail-Postfächer einrichten“
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Das Angebot Dienst-E-Mail richtet sich ausschließlich an das Personal staatlicher Schulen.
Nutzt Ihre neue Schule Dienst-E-Mail, können Sie mit einem Dienststellenwechselantrag Ihre Dienst-E-Mail-Adresse behalten. Das bisherige Postfach wird zurückgesetzt. Alle E-Mails, Kontakte, Aufgaben und Kalendereinträge werden gelöscht.
Nein, die Verwendung von Desktop-Clients ist zur Zeit aus IT-Sicherheits- und Datenschutzgründen nicht möglich. Alternativ können Sie auf Ihrem Windows-Gerät einen "Client für Dienst-E-Mail" nutzen. Nähere Informationen zur Einrichtung erhalten Sie hier: ByCS | Dienst-E-Mail-Client für Windows-Geräte
Zum Tutorial "Datenschutz und IT-Sicherheit (Dienst-E-Mail)"
Zum Tutorial "Datenschutz und IT-Sicherheit (Dienst-E-Mail)"
Nach einer Namensänderung, z. B. aufgrund von Heirat oder Scheidung, ist das eigene ByCS-Profil entsprechend zu aktualisieren. Dadurch wird auch die E-Mail-Adresse aktualisiert. Die bisherige E-Mail-Adresse wird aus dem landesweiten Personenverzeichnis gelöscht, aber als Alias-Adresse weitergeführt und auf die neue E-Mail-Adresse umgeleitet.
Nein, ein Import von E-Mail-Adressen oder E-Mails aus anderen E-Mail-Lösungen ist momentan nicht möglich.
Nein. Um auf ein Funktionspostfach zugreifen zu können, benötigt man ein dienstliches E-Mail-Postfach der BayernCloud Schule.
Diese Möglichkeit besteht derzeit nicht. Die Umsetzung von Benachrichtigungen im Web-Portal wird für derzeit geprüft.
Es kann auch an alle, d.h. an die Verteilerliste, geantwortet werden. Sie finden hierzu in der E-Mail-Oberfläche den Button „Allen antworten“.
Nein. Es gibt in OWA (Outlook Web Access) und somit in der Dienst-E-Mail-Anwendung derzeit keine Möglichkeit des zeitverzögerten Sendens einer E-Mail.
Bei Einzelnoten ist ein E-Mail-Versand über das dienstliche E-Mail-Postfach ohne weitere Maßnahmen möglich, wenn der Absender und der Empfänger dieselbe E-Mail-Domäne verwenden (z. B. …@schulen.bayern.de). Notenlisten hingegen haben einen hohen Schutzbedarf und müssen verschlüsselt werden. Das Passwort zum Entschlüsseln wird über einen gesonderten Kommunikationsweg (z. B. Messenger, Telefon) übermittelt.
Zum Tutorial "Kommunikation bei hohem Schutzbedarf"
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Die datenschutzrechtliche Verantwortung liegt bei der jeweiligen Schule. Weiterleitungen an ein externes Postfach sind aus diesem Grund leider nicht zulässig. Ausnahmen, in denen eine Weiterleitung innerhalb einer Schule zulässig sind, können in den Nutzungsbedingungen der Dienst-E-Mail unter Ziffer 15 nachgelesen werden.
Zu den Nutzungsbedingungen von Dienst-E-Mail
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Sie benötigen weitere Hilfe?
Der persönliche Support der BayernCloud Schule hilft Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an.
Persönlicher ByCS-Support
- E-Mail: support@bycs.de
- Telefon-Hotline: 089 95 44 55 44
Montag - Freitag 6:00 Uhr - 22:00 Uhr, Samstag 10:00 Uhr - 18:00 Uhr