Grundsätzlich schützt Sie eine zusätzliche Bestätigung, in der Sie mit Eingabe Ihrer Schulnummer einer Postfach-Deaktivierung explizit zustimmen müssen, vor einem unüberlegten Löschvorgang.
Sollten Sie dennoch das Postfach versehentlich gelöscht haben, kann es der ByCS-Support in begründeten Ausnahmefällen wiederherstellen. Beachten Sie, dass die Wiederherstellung eines Postfaches, aufgrund eines falsch durchgeführten Dienststellenwechsels, keinen Ausnahmefall darstellt.
Gehen Sie dazu wie folgt vor:
- Aktivieren Sie in der ByCS-Administration erneut Dienst-E-Mail für die entsprechende Nutzerin bzw. den entsprechenden Nutzer. Dabei werden ein neues Postfach und eine (gegebenenfalls neue) dienstliche E-Mail-Adresse erzeugt.
- Nehmen Sie Kontakt zum ByCS-Support auf.
Dem neuen Postfach wird Zugriff auf das in den Papierkorb verschobene Postfach und damit auch auf alle alten E-Mails gegeben.
Beachten Sie, dass eine derartige Wiederherstellung nur innerhalb einer Karenzzeit von 14 Tagen möglich ist.